Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt

Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt

In der evangelischen Jugend wollen wir Kinder und Jugendliche ermutigen und sie in ihrer Entwicklung begleiten und unterstützen. Wir wollen einen bestmöglichen Schutz der Kinder, Jugendlichen und Schutzbefohlenen.

Seit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) ist es seit 2012 üblich, in der kirchlichen und außerkirchlichen Kinder- und Jugendarbeit von den Mitarbeitenden ein erweitertes Führungszeugnis einzuholen und diese zum Thema Kinderschutz zu schulen.

Im Jahr 2021 trat das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) in Kraft. Es greift weiter und verpflichtet alle beruflich oder ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Kirche, zur Prävention sexualisierter Gewalt geschult zu werden. Diese Schulung zielt darauf, alle Mitarbeitenden zu sensibilisieren, zu qualifizieren, ihre Handlungskompetenz zu vertiefen und eine Kultur der Achtsamkeit in der kirchlichen Arbeit zu etablieren.

Durch die Präventionsschulungen wirst du sensibilisiert für das Thema sexualisierte Gewalt und lernst einen sicheren Umgang mit Nähe und Distanz in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie den eigenen und den Grenzen anderer. Es werden dir Anzeichen sexualisierter Gewalt und der Umgang mit Verdachtsfällen aufgezeigt und du bekommst notwendiges Basiswissen über Täter*innen und deren Strategien. Du wirst in deiner Handlungssicherheit gestärkt und bekommst Informationen über die Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung und lernst, wie du konkret die Kinder und Jugendlichen präventiv stärken kannst.

Nach dem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt ist eine Teilnahme Voraussetzung für eine (weitere) Mitarbeit.

Die Präventionsschulung wird nach dem dreistufigen Schulungskonzept (ext. Link) der Evangelischen Jugend von Westfalen durchgeführt.

Basisschulung II

für ehrenamtlich Mitarbeitende ab 16 Jahren

Inhaltliche Schulungsschwerpunkte unter anderem:

  • Sensibilisierung/ Täterstrategien
  • Rechtliche Grundlagen / Was tun im Fall der Fälle?
  • Grundlagen „Sexuelle Bildung/ Sexualpädagogik“
  • Schutzkonzept des Kirchenkreises
  • Haltung und Rolle
  • Betroffenengerechtigkeit

Infos auf einen Blick

Termin Fr. 09. (18-20.30 Uhr) und Sa. 10. Februar 2024 (10-15 Uhr)
Umfang 8 Stunden
Teilnehmer:innen Mitarbeitende ab 16 Jahren
Kosten keine
Ort noch offen
Mindestteilnehmendenzahl 10 Personen bis 06.02.24
Veranstalter juenger unterwegs
Leitung Michael Vitt und Team

Anmeldung zur Basisschulung II

Qualifizierungskurs

für  Mitarbeitende in Leitungsteams
die den Basiskurs II abgeschlossen haben

Inhaltliche Schulungsschwerpunkte unter anderem:

  • Formen und Ausprägungen sexualisierter Gewalt
  • Täter/innen und ihre Strategien
  • Sexualisierte Gewalt unter Kindern und Jugendlichen
  • Bedürfnisse von betroffenen Kindern und Jugendlichen

Infos auf einen Blick

Termin Sa. 25. Mai
Umfang 8 Stunden
Teilnehmer:innen Mitarbeitende, die den Basiskurs II abgeschlossen haben
Kosten keine
Ort noch offen
Mindestteilnehmendenzahl min. 10 Personen bis 21.Mai 24
Veranstalter juenger unterwegs
Leitung Renate Sierig und Team

Meldestelle
Jelena Kracht
Referentin für Intervention
0521 / 594-381
0171 / 551 69 14
meldestelle(at)ekvw.de

Die Meldestelle berät auch anonym zur Einschätzung eines Verdachts auf sexualisierte Gewalt. Nach dem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG), § 8 Absatz 1 besteht für Mitarbeitende Meldepflicht in Fällen sexualisierter Gewalt.