Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt
In der evangelischen Jugend wollen wir Kinder und Jugendliche ermutigen und sie in ihrer Entwicklung begleiten und unterstützen. Wir wollen einen bestmöglichen Schutz der Kinder, Jugendlichen und Schutzbefohlenen.
Seit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) ist es seit 2012 üblich, in der kirchlichen und außerkirchlichen Kinder- und Jugendarbeit von den Mitarbeitenden ein erweitertes Führungszeugnis einzuholen und diese zum Thema Kinderschutz zu schulen.
Im Jahr 2021 trat das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) in Kraft. Es greift weiter und verpflichtet alle beruflich oder ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Kirche, zur Prävention sexualisierter Gewalt geschult zu werden. Diese Schulung zielt darauf, alle Mitarbeitenden zu sensibilisieren, zu qualifizieren, ihre Handlungskompetenz zu vertiefen und eine Kultur der Achtsamkeit in der kirchlichen Arbeit zu etablieren.