Prävention sexualisierte Gewalt

Schulung Prävention sexualisierte Gewalt

In der evangelischen Jugend wollen wir Kinder und Jugendliche ermutigen und sie in ihrer Entwicklung begleiten und unterstützen. Wir wollen einen bestmöglichen Schutz der Kinder, Jugendlichen und Schutzbefohlenen.

Seit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) ist es seit 2012 üblich, in der kirchlichen und außerkirchlichen Kinder- und Jugendarbeit von den Mitarbeitenden ein erweitertes Führungszeugnis einzuholen und diese zum Thema Kinderschutz zu schulen.

Im Jahr 2021 trat das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) in Kraft. Es greift weiter und verpflichtet alle beruflich oder ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Kirche, zur Prävention sexualisierter Gewalt geschult zu werden. Diese Schulung zielt darauf, alle Mitarbeitenden zu sensibilisieren, zu qualifizieren, ihre Handlungskompetenz zu vertiefen und eine Kultur der Achtsamkeit in der kirchlichen Arbeit zu etablieren.

Durch die Präventionsschulungen wirst du für das Thema sexualisierte Gewalt sensibilisiert und lernst einen sicheren Umgang mit Nähe und Distanz in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie den eigenen und den Grenzen anderer. Es werden dir Anzeichen sexualisierter Gewalt und der Umgang mit Verdachtsfällen aufgezeigt und du bekommst notwendiges Basiswissen über Täter*innen und deren Strategien. Du wirst in deiner Handlungssicherheit gestärkt, erhältst Informationen über die Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung und lernst, wie du konkret die Kinder und Jugendlichen präventiv stärken kannst.

Nach dem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt ist eine Teilnahme Voraussetzung für eine (weitere) Mitarbeit.

Die Präventionsschulung wird nach dem dreistufigen Schulungskonzept (ext. Link) der Evangelischen Jugend von Westfalen durchgeführt.

Meldestelle
Christian Weber
Referent für Intervention
0521 / 594-381
0171 / 551 69 14
meldestelle(at)ekvw.de

Die Meldestelle berät auch anonym zur Einschätzung eines Verdachts auf sexualisierte Gewalt. Nach dem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG), § 8 Absatz 1 besteht für Mitarbeitende Meldepflicht in Fällen sexualisierter Gewalt.