Schulungen

Schulungen

Seit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) 2012 ist es üblich, in der kirchlichen und außerkirchlichen Kinder- und Jugendarbeit von den Mitarbeitenden ein erweitertes Führungszeugnis einzuholen, diese zum Thema Kinderschutz zu schulen und eine Selbstverpflichtung unterschreiben zu lassen.

Im Jahr 2021 trat das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) in Kraft. Es greift weiter und verpflichtet alle beruflich oder ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Kirche, zur Prävention sexualisierter Gewalt geschult zu werden.

Die Präventionsschulungen werden nach dem dreistufigen Schulungskonzept (ext. Link) der Evangelischen Jugend von Westfalen durchgeführt und gliedern sich in Basisschulung 1 und 2 und Qualifizierungsschulung.

Nach dem KGSsG ist eine Teilnahme an den Schulungen Voraussetzung für eine (weitere) Mitarbeit.

Die Präventionsschulungen haben das Ziel, alle Mitarbeitenden zu sensibilisieren, zu qualifizieren, ihre Handlungskompetenz zu vertiefen und eine Kultur der Achtsamkeit in der kirchlichen Arbeit zu etablieren.

Du wirst du für das Thema sexualisierte Gewalt sensibilisiert und lernst einen sicheren Umgang mit Nähe und Distanz in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie den eigenen und den Grenzen anderer. Es werden dir Anzeichen sexualisierter Gewalt und der Umgang mit Verdachtsfällen aufgezeigt und du bekommst notwendiges Basiswissen über Täter*innen und deren Strategien.

Du wirst in deiner Handlungssicherheit gestärkt, erhältst Informationen über die Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung und lernst, wie du konkret die Kinder und Jugendlichen präventiv stärken kannst.