Schulungen
Seit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) 2012 ist es üblich, in der kirchlichen und außerkirchlichen Kinder- und Jugendarbeit von den Mitarbeitenden ein erweitertes Führungszeugnis einzuholen, diese zum Thema Kinderschutz zu schulen und eine Selbstverpflichtung unterschreiben zu lassen.
Im Jahr 2021 trat das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) in Kraft. Es greift weiter und verpflichtet alle beruflich oder ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Kirche, zur Prävention sexualisierter Gewalt geschult zu werden.
Die Präventionsschulungen werden nach dem dreistufigen Schulungskonzept (ext. Link) der Evangelischen Jugend von Westfalen durchgeführt und gliedern sich in Basisschulung 1 und 2 und Qualifizierungsschulung.
Nach dem KGSsG ist eine Teilnahme an den Schulungen Voraussetzung für eine (weitere) Mitarbeit.